Bayerisches Landespflegegeld Pflege stärken, Engagement belohnen

24. Februar 2022: Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2018 das Landespflegegeldgesetz beschlossen.

Seitdem erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern demnach 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. „Die Antragstellung ist einfach und jederzeit möglich. Für das laufende Pflegegeldjahr 2021/2022 (01.10.2021 – 30.09.2022) müssen die Anträge bis Ende September 2022 beim Bayerischen Landesamt für Pflege vorliegen. Die Auszahlung erfolgt dann ab Oktober 2022“, so Siegfried Emmer, Leiter des Sachgebiets Soziales, Integration am Landratsamt Pfaffenhofen.

Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld keine steuerpflichtige Einnahme und wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Empfänger sind in seiner Verwendung frei und es wird auch nicht auf andere Leistungen oder Hilfen angerechnet.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Download gibt es unter www.landespflegegeld.bayern.de. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, liegen Antragsformulare in der Servicestelle des Landratsamts Pfaffenhofen und in der Regel in den Rathäusern im Landkreis aus.

Für Fragen stehen Siegfried Emmer (Tel. +49 8441 27-340, E-Mail siegfried.emmer@landratsamt-paf.de) oder Petra Helfer (Tel. +49 8441 27-380, E-Mail petra.helfer@landratsamt-paf.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Fragen zum Landespflegegeld kann man sich auch direkt an landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter +49 9621 9669-2444 an das Bayerische Landesamt für Pflege wenden.