Information zum Landespflegegeld

04. März 2020: Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2018 das Landespflegegeldgesetz beschlossen. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten demnach 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr.

 „Die Antragstellung ist einfach und jederzeit möglich. Personen, die im Kalenderjahr 2020 erstmals Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2019/2020 (01.10.2019-30.09.2020) bereits beantragt haben oder noch beantragen, erhalten die erste Zahlung ab Oktober 2020“, so Siegfried Emmer, Leiter des Sachgebiets Soziales am Landratsamt Pfaffenhofen. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld keine steuerpflichtige Einnahme und es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Download gibt es unter www.landespflegegeld.bayern.de. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, liegen Antragsformulare in der Servicestelle des Landratsamts Pfaffenhofen und in der Regel in den Rathäusern im Landkreis aus.

Für Fragen stehen Siegfried Emmer (Tel. 08441 27 340, E-Mail siegfried.emmer@landratsamt-paf.de) oder Petra Helfer (Tel. 08441 27 380, E-Mail petra.helfer@landratsamt-paf.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Fragen zum Landespflegegeld kann man sich auch direkt an landespflegegeld@lfp.bayern.de oder per Telefon unter 09621 9669 2444 an das Bayerische Landesamt für Pflege wenden.