Sozialhilfeausgaben im Landkreis sinken weiterhin

09. Februar 2021: Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2020 199.000 €.

„Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 174.500 € oder 27 %“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2020. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen sehr schwanken. Ein klarer Entwicklungstrend sei daher nicht zu erkennen.

Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 293.000 € in 2018 auf ca. 215.000 € in 2019 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen stand. „Zum Jahresende 2020 konnten Gesamtausgaben in Höhe von rund 199.000 € bilanziert werden. Die Fallzahl ist ebenfalls weiter gesunken auf 32 Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften Ende letzten Jahres“, so der Sozialamtsleiter.

Die Belastung pro Einwohner ist bei steigender Bevölkerung konstant rückläufig. Sie beläuft sich bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen in 2020 auf nur 1,55 € je Einwohner (2019: 2,15 €, 2018: 3,21 €, 2017: 3,99 €).

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) waren nach einem bisherigen Höchststand in 2017 mit etwas über 4 Mio. € in 2018 und 2019 wieder rückläufig. Nach Abzug der schwankenden Bundesbeteiligung verblieben 2017 beim Landkreis Nettoausgaben von 2,1 Mio. €, in 2018 1,9 Mio. € und 2019 1,75 Mi. €. In 2020 summierten sich die vom Landkreis verauslagten Gesamtkosten auf rund 3,79 Mio. €. Das bedeutet einen erfreulichen Rückgang um 5,5 %. „Deutlich positiver wirkt sich allerdings auf den Kreishaushalt aus, dass durch gesetzliche Änderungen eine neue Bundesbeteiligungsquote von 72,1 % für das Jahr 2020 festgelegt wurde. Somit verbleiben in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr lediglich 1,05 Mio. € - seit Jahren der niedrigste Wert“, so Siegfried Emmer.

Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2019 leicht angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2020 auf rund 2,53 Mio. € gegenüber etwas weniger als 2,24 Mio. € im Jahr 2019. Siegfried Emmer: „Das bedeutet eine Steigerung um knapp 13 %. Der Anstieg lässt sich dabei nicht unbedingt anhand der Fallzahlen erklären, denn diese sind nur von 398 Ende 2019 auf 400 Ende 2020 gestiegen.“ Eine größere Rolle würden dabei die gestiegenen Unterkunftskosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.

Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, d.h. der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von knapp 2,53 Mio. € belastet somit nicht den Landkreishaushalt.