Abgrabungsgenehmigung - Trockenkiesabbau

Der Trockenkiesabbau  richtet sich nach dem Bayer. Abgrabungsgesetz. Das Verfahren ist ähnlich geregelt wie das übliche Baunehmigungsverfahren (Bauantrag, Vorbescheidsantrag).

Für den Nassausbau, bei dem Grundwasser freigelegt wird, gibt es ein eigenes Verfahren nach dem Wasserrecht.

Zuständigkeiten

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
N.N.,
Mitarbeiter Bauverwaltung
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Krammer, Maria
Mitarbeiterin Bauverwaltung
+49 8441 27-322 +49 8441 27-13322 B107
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Schuster, Stefan
Mitarbeiter Bautechnik
+49 8441 27-176 +49 8441 27-13176 B214

Bauamt

AdresseBauamt
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85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
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