AWP informiert: Versand der Gebührenbescheide Anfang Januar – Jetzt für den digitalen Abruf registrieren!
„Wer möchte, kann auf den postalischen Versand verzichten und den Bescheid jederzeit bequem und sicher im Online-Portal des AWP abrufen. Der elektronische Abruf spart nicht nur Zeit und Papier, sondern trägt auch aktiv zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bei“, so Werkleiterin Elke Müller.
Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür entscheiden, können dies in der Online-Verwaltung beantragen. Hierzu loggt man sich einfach auf der Homepage des AWP (www.awp-paf.de) ein. Benötigt werden Zugangsdaten, Benutzer-ID und Kennwort. Diese findet man auf dem letzten Abfallgebührenbescheid neben dem QR-Code. Eingeloggt wird dann abgefragt, ob man den Gebührenbescheid per Download abrufen möchten.
Bei Zustimmung erhält man beim nächsten Bescheid eine E-Mail, dass der Bescheid nun online zur Verfügung steht. Auf eine postalische Zusendung wird verzichtet.
Weiterhin ist es selbstverständlich möglich, den Bescheid per Post zugesandt zu bekommen.
Alle Gebührenbescheide können in der Online-Verwaltung unter „Gebührenbescheid ansehen“ eingesehen werden.
Grundsätzlich besteht in der Online-Verwaltung auch die Möglichkeit, Behälter an- und abzumelden, den Behälterbestand zu ändern, Behälterreparaturen zu beauftragen, Kontaktdaten und die Bankverbindung sowie die Personenanzahl zu ändern und eine Ermäßigung zu beantragen.
Auch Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ihre Abfallbehälter online bestellen.