Osterfeuer – Hinweis zum Natur- und Brandschutz

27. März 2026: Mit dem Osterwochenende naht auch die Zeit der traditionellen Osterfeuer – ein beliebter Brauch, der vielerorts gepflegt wird.

Das Landratsamt erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, bei der Durchführung der Feuer besondere Rücksicht auf Natur, Tiere und Sicherheit zu nehmen.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts bittet darum, beim Abbrennen der Osterfeuer auch an den Schutz der heimischen Tiere zu denken. Holzhaufen, die über Tage oder Wochen aufgeschichtet werden, bieten Säugetieren wie Spitzmäusen und Igeln, Vögeln, Kaninchen und anderen Kleintieren ideale Versteck- und Nistplätze.

Wenn diese Haufen schließlich angezündet werden, können die darin lebenden Tiere schwere Verletzungen erleiden oder qualvoll verenden.

Um die Tiere davor zu schützen, wird dringend empfohlen, das Brennmaterial erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten oder vorhandene Haufen sorgfältig umzuschichten, um den Tieren die Chance zur Flucht zu ermöglichen.

Zudem kann die Entfachung des Feuers nur auf einer Seite den Tieren die Möglichkeit geben, auf der gegenüberliegenden Seite des Haufens zu entkommen, anstatt von allen Seiten von den Flammen umschlossen zu werden.

Für das Osterfeuer darf ausschließlich trockenes und naturbelassenes (Brenn-) Holz verwendet werden. Feuchtes Material führt zu starker Rauchentwicklung und belastet Umwelt und Gesundheit. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art (auch Sperrmüll, Altpapier, vermischtes Altholz etc.) ist außerhalb dafür zugelassener Anlagen nicht zulässig.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und trockenen Wiesen einzuhalten. Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt bleiben, und geeignete Löschmittel wie Wasser oder Sand sollten stets bereitstehen. Bei starkem Wind oder anhaltender Trockenheit kann es notwendig sein, das Abbrennen zu verschieben oder ganz zu unterlassen.

Das Abbrennen von Osterfeuern ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Gemeinde.