Sozialhilfeausgaben im Landkreis erreichen neuen Höchststand

27. März 2026: Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind nach dem über mehrere Jahre niedrigen Niveau von unter 240.000 € und einem sprunghaften Anstieg in 2022 auf rund 500.000 € zuletzt auf einen Rekordwert in 2025 von rund 623.000 € angewachsen.

Diese Zahlen hat Daniela Herrler, Leiterin des Sachgebiets Soziales, Integration am Landratsamt Pfaffenhofen, jetzt bekannt gegeben. Gleichzeitig liegen die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit seit 2022 (rund 86.000 €) mit dem Hintergrund der Ukraine-Krise in 2025 sogar mehr als elfmal so hoch (rund 975.000 €, 2024 noch rund 340.000 €).

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2025 bei rund 6,58 Mio. €. Das bedeutet gegenüber 2024 mit knapp 5,83 Mio. € eine deutliche Steigerung und zudem einen neuen Höchststand.

Zurückzuführen sind die hohen Ausgaben auf die weiterhin anhaltende Ukraine-Krise und die bis März 2027 verlängerte Massenzustromrichtlinie. Diese ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen einen Aufenthalt in Deutschland und den Bezug von Sozialleistungen.

Ein positives Signal in diesem Zusammenhang ist die im Jahr 2024 auf 70,6 % erhöhte Bundesbeteiligungsquote (2024: 69,5 %). Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr rund 1,9 Mio. € als endgültige Ausgaben verbleiben.

Wie Daniela Herrler weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2024 ebenfalls weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2025 auf rund 4,56 Mio. € gegenüber 4,4 Mio. € im Jahr 2024. Das bedeutet eine Steigerung um 4,22 % in 2025 gegenüber dem Vorjahr. Bei diesen Leistungen nach dem SGB XII handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, d.h. der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 4,56 Mio. € belastet den Landkreishaushalt somit nicht.