Vertragsnaturschutz: Antragsphase vom 14. Januar bis 24. Februar – Jetzt Flächen auf Förderfähigkeit prüfen lassen!

15. Dezember 2025: Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm ist vom 14. Januar bis 24. Februar 2026 möglich.

Aufgrund der auslaufenden Vereinbarungen und dem zu erwartenden hohen Antragsaufkommen bittet die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen bereits jetzt um Kontaktaufnahme, um die Förderfähigkeit von bisher nicht geförderten Flächen und die weiteren Fördermöglichkeiten von auslaufenden Vereinbarungen abzuklären.

Landrat Albert Gürtner bezeichnet das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm als ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes. „Mit dem Programm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert“, so der Landrat.

Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriert die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten.

Wie die Untere Naturschutzbehörde mitteilt, stehen für den Neuabschluss von Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn ab 2026 im Vergleich zu den vergangenen Jahren weniger Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Priorisierung der Flächen vorgenommen werden muss.

Auslaufende Vereinbarungen

Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2021, deren Flächen für eine Aufnahme in die neue Förderperiode von 2026 bis 2030 in Betracht kommen, wurden bereits von der Unteren Naturschutzbehörde kontaktiert und um eine Rückmeldung zu dem jeweils angepassten Maßnahmenkonzept gebeten. Basierend auf dieser Rückmeldung erhalten diese Flächenbewirtschafter unaufgefordert das für die endgültige Antragstellung notwendige Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt.

Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, diese zeitnah an die Untere Naturschutzbehörde zu übermitteln.

Neuinteressenten

Alle Neuinteressenten können ihre Anfragen zur Flächenbewertung per E-Mail an vertragsnaturschutz@landratsamt-paf.de senden. Die Bewirtschafter erhalten die entsprechende Rückmeldung zur Förderfähigkeit der Fläche und den möglichen Maßnahmen. Sofern eine Förderung gewünscht ist, wird auch in diesem Fall ein entsprechendes Bewertungsblatt ausgestellt.

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel kann jedoch nicht allen Interessenten garantiert werden, dass ihre Flächen für die neue Förderperiode tatsächlich auch berücksichtigt werden.

Finale Beantragung

Die finale Beantragung einer Förderung findet vom 14. Januar bis 24. Februar statt. Vor Beginn des Antragszeitraumes erhalten die Flächenbewirtschafter automatisch eine Rückmeldung der Unteren Naturschutzbehörde. Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen. Über den iBALIS-Account können die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final anhand des AUM-Grundantrags bestätigen. Zu beachten ist, dass auch die endgültige Beantragung über den iBALIS-Account bis spätestens 24. Februar durch den Bewirtschafter erfolgen muss.

In der Mehrfachantragsphase 2026 ist dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertragsnaturschutzprogramm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.

Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und der aufgrund der Gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Ökoregelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken darauf gelegt werden, dass die Maßnahmen aus unterschiedlichen Förderprogrammen (VNP, KULAP, Ökoreglungen) kombiniert werden können, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten.

Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an vertragsnaturschutz@landratsamt-paf.de zur Verfügung.