Wiesenbrütergebiet „Pucher Moos“ – Erfolgreicher Schutz bedrohter Arten
Auch im Landkreis Pfaffenhofen sind ihre Bestände rückläufig. Der Kiebitz, Vogel des Jahres 2024, kommt aktuell nur noch mit rund 90 Brutpaaren vor. Wo geeignete Lebensräume großflächig erhalten sind, brütet er in lockeren Kolonien – ein wichtiger Vorteil, da sich Kiebitze gemeinsam gegen Beutegreifer verteidigen.
Entwicklung der Kiebitzbestände
Neben Einzelpaaren und kleinen Gruppen existierten in den ursprünglichen Wiesenbrütergebieten zuletzt nur noch wenige mittelgroße Kolonien mit bis zu 15 Paaren. Durch gezielte Lebensraumaufwertungen in den vergangenen fünf Jahren konnte die Koloniebildung deutlich gestärkt werden. Inzwischen brüten die meisten Paare in mittelstarken Kolonien; 2025 etablierte sich sogar eine Kolonie mit mindestens 25 Brutpaaren.
Flaggschiff-Arten im Pucher Moos
Im Pucher Moos kommen alle typischen Offenlandarten vor – Kiebitz, Großer Brachvogel, Rebhuhn und Bekassine (als Rastvogel). Besonders kritisch ist die Situation des Großen Brachvogels: In den letzten Jahren wurde im Pucher Moos nur noch ein Brutpaar festgestellt. Landkreisweit existieren lediglich noch 16 bis 18 Brutpaare – ohne konsequenten Schutz droht das vollständige Verschwinden dieser Art.
Die Zahl der Kiebitzpaare schwankt je nach Anteil an Wintergetreide und anderen Feldfrüchten. 2021 wurden mit elf Brutpaaren und rund 50 Individuen zum Ende der Brutzeit die höchsten Werte erreicht.
Auch das Rebhuhn ist zwischen Pörnbach und Reichertshofen mit mehreren Brutpaaren vertreten. Es nutzt Feldwege zum Staubbaden und zur Aufnahme von Magensteinchen und ist dort – ebenso wie Fasan, Hase und verschiedene Singvögel – regelmäßig zu beobachten.
Darüber hinaus brüten im Pucher Moos Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze und Baumpieper. Während der Zugzeiten rasten verschiedene Wasserläuferarten, im Winter lässt sich die Kornweihe beobachten.
Notwendige Schutzmaßnahmen im Landkreis Pfaffenhofen
Um das Verschwinden der Offenlandarten zu verhindern, setzen Behörden sowie Landschaftspflege- und Naturschutzverbände seit Jahren umfangreiche Maßnahmen um:
- Schutz der Gelege durch Zäunung oder Abstecken
- Anlage von Brutfenstern
- Freistellen von Flachwassermulden und Abflachen von Gräben
- Förderung extensiver Landwirtschaft durch angepasste Mahd- und Bearbeitungstermine
Diese Maßnahmen erhöhen den Bruterfolg deutlich. Freiwillig ausgesparte Bewirtschaftungsflächen der Landwirte tragen zusätzlich zur Stabilisierung der Bestände bei.
Besonders wirksam sind freigestellte Flachmulden, in denen sich zeitweise Wasser sammelt. Sie bieten Küken Nahrung und Schutz im direkten Umfeld des Brutplatzes – ein entscheidender Faktor, da weite Wanderungen nach dem Schlupf die Überlebenschancen drastisch verringern.
Freizeitdruck als zunehmende Herausforderung
Seit der Corona-Pandemie hat der Freizeitdruck in der Landschaft stark zugenommen. Unvorhersehbare Störungen durch Menschen und Hunde können die aufwendigen Schutzmaßnahmen zunichtemachen. Bodenbrüter meiden stark frequentierte Wege und vertikale Strukturen wie Waldränder oder Alleen und halten Abstände von bis zu 200 Metern ein. Ein dichtes Wegenetz reduziert daher nutzbare Brutflächen erheblich.
Zum Schutz der Restbestände gilt seit der Brutsaison 2021 die Wiesenbrüter-Verordnung des Landkreises: Vom 1. März bis 15. Juli sind zentrale Feld- und Zufahrtswege in den Wiesenbrütergebieten gesperrt, in Randbereichen besteht Anleinpflicht für Hunde.
Bereits kurz nach Umsetzung der Maßnahmen wurden wieder balzende und nahrungssuchende Kiebitze auf vormals stark frequentierten Wegen beobachtet – auch im Pucher Moos.
Ziele und Lösungsansätze
Die enge Zusammenarbeit mit Landwirten und Jagdverantwortlichen hat wesentlich dazu beigetragen, die Bestände der Bodenbrüter in den letzten vier Jahren zu stabilisieren. Weitere Entlastung können bieten: Ausweisung von Hundewiesen und attraktiven Alternativrouten sowie die zeitweise Beweidung mit Rindern, Wasserbüffeln oder Pferden, um Flächen zu beruhigen und strukturreich zu gestalten.
Öffnung von Wegeverbindungen
Parallel dazu wurden gezielte Lenkungsmaßnahmen umgesetzt, um sensible Bereiche zu entlasten. Dadurch konnten erste Wege wieder geöffnet werden:
- Ein Weg südlich des Heideweihers wurde bereits 2024 freigegeben.
- Ab diesem Jahr ist ein vormals gesperrter Kiesweg im Pucher Moos wieder für Radfahrer und Fußgänger zugänglich – weiterhin mit striktem Wegegebot und kurzer Leinenpflicht für Hunde.
- Ein Grasweg wurde 2025 ausschließlich für Reiter freigegeben; diese Regelung gilt auch heuer. Begleitpersonen zu Fuß oder mit Fahrzeugen sowie Hunde sind dort nicht erlaubt.
Die beigefügten Karten zeigen die Neuerungen farblich markiert. Mit etwas Rücksicht können die charakteristischen Arten der Offenlandschaft erhalten bleiben – damit auch zukünftige Generationen ihren Gesang und ihre beeindruckenden Balzflüge erleben können.