Alkoholverbot in ausgewiesenen Bereichen der Stadt Pfaffenhofen

28. Januar 2021: Bayern hält aufgrund des mit Alkoholkonsum einhergehenden Risikos einer Missachtung der Infektionsschutzregeln grundsätzlich an einem weitgehenden Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest.

Gemäß den Vorgaben in der aktuellen Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten müssen jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festgelegt werden.

Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern des Landkreises hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Vom Alkoholverbot betroffen sind demnach bestimmte öffentliche Flächen in der Stadt Pfaffenhofen. Es handelt sich um den verkehrsberuhigten Innenstadtbereich (Tempo-20-Zone), die Insel sowie den Bürgerpark. Zu den untersagten Bereichen zählen dabei öffentliche Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie dort gelegene öffentliche Grün- und Spielanlagen. Die Regelung gilt ab Freitag, 29. Januar 2021. Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet.