AWP informiert: Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig

31. Januar 2023: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2023 zum 15. Februar fällig.

Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Dienstag, 7. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 7. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen. Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP noch bis Donnerstag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Mittwoch, 15. Februar für künftige Forderungen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

Der AWP bittet darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.