AWP informiert: Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig

05. Februar 2019: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2019 am 15. Februar fällig.

 Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen während der Öffnungszeiten angenommen.

Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.