Erweiterung des Geflügelmastbetriebs in Eschelbach genehmigt; Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

11. Januar 2021: Die Entscheidung über den erneuten Antrag auf Erweiterung des bestehenden Geflügelmastbetriebs in Eschelbach wird heute öffentlich bekannt gemacht.

Durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung werden die Nachbarn und die Öffentlichkeit über die Genehmigung sowie deren wesentliche Inhalte unterrichtet. Ferner wird dargelegt, wo der Genehmigungsbescheid mit Begründung innerhalb der nächsten zwei Wochen eingesehen werden kann. Der gesamte Bescheid ist auch im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm veröffentlicht unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen (Rubrik Immissionsschutzrecht).

Die Antragsteller erhalten mit dem Bescheid die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die bestehenden Stallungen zu ändern sowie zwei neue Hähnchenmastställe zu errichten und zu betreiben mit einem Gesamttierbestand von 124.600 Masthähnchenplätzen.

Durch die öffentliche Zustellung wird mit dem Ende der Auslegungsfrist am 25.01.2021 die Rechtsbehelfsfrist sowohl den Einwendern gegenüber als auch den Personen gegenüber zum Laufen gebracht, die keine Einwendungen erhoben haben.

Danach kann innerhalb eines Monats Klage gegen den Bescheid erhoben werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagenbezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zum Naturschutz, zum Gesundheitsschutz und zum Tierschutz versehen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden.

Da im Rahmen der Planung sowie durch Gutachten alle Voraussetzungen erfüllt werden können, hatten die Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung.

Auf Grundlage der Genehmigung vom 10.07.2017 für 144.600 Masthähnchenplätze waren die zwei neuen Ställe bereits errichtet worden, durften jedoch aufgrund der Eilentscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.08.2018 und des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 22.03.2019 nicht in Betrieb genommen werden.

Daraufhin hatten die Betreiber einen modifizierten Antrag mit reduzierter Platzzahl und zusätzlicher Abluftreinigung für die alten, bestehenden Ställe gestellt, über welchen nun entschieden wurde.