FFP2-Maskenpflicht gilt auch an den Wertstoffhöfen

21. Januar 2021: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, gilt ab sofort an den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen im Landkreis Pfaffenhofen eine FFP2-Maskenpflicht für alle Anlieferer von Abfällen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat diesbezüglich eine entsprechende Empfehlung herausgegeben. Analog zur Regelung im Einzelhandel gilt daher für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin eine Maskenpflicht, für alle Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofes die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Zudem sind die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin zu beachten und einzuhalten. Der AWP bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.