Gegen Werbung für „kompostierbares“ - Bioplastik - AWP ruft zu Protestmail auf

24. November 2022: Als „kompostierbar“ beworbene Bioplastik-Verpackungen und -Produkte halten nicht, was sie versprechen und sind eine dreiste Lüge.
Plastik- und Bioplastik-Verpackungen sind nicht kompostierbar!

Dies ist das Ergebnis eines Experiments, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer repräsentativen Kompostierungsanlage im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt hat. Die getesteten Kaffeekapseln, Wegwerfteller, Riegelverpackungen, Einweg-Rasierer und Schuhe sahen nach der Kompostierung nahezu unverändert aus. Andere Produkte, wie Bioabfallsammelbeutel oder To-go-Becher waren in Stücke zerfallen, die die Kompostqualität beeinträchtigen können. Auf Grundlage dieser Ergebnisse fordert die DUH ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten zu erlassen.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Bioplastik boomt im Supermarkt-Regal, der Drogerie oder im To-go-Bereich. Viele Menschen greifen bewusst zu Bioplastik-Produkten in der Hoffnung, so Umwelt und Klima zu schonen. Kein Wunder: Aufdrucke wie ‚biologisch abbaubar‘ oder ‚kompostierbar‘ erwecken den Eindruck, das Material würde sich in der Umwelt oder im Kompost einfach zersetzen. Unser Experiment beweist nun das Gegenteil. Kein einziges der kompostierten Produkte hat sich vollständig zersetzt – wenn überhaupt sind sie größtenteils in Einzelteile zerfallen, die den wertvollen Kompost verschmutzen. Das zeigt eindeutig: Statt umweltbewussten Konsum zu ermöglichen, führen Werbeaussagen zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Produkten zu falschen Annahmen über deren Umweltverträglichkeit und Entsorgung. Die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Steffi Lemke muss jetzt handeln! Wir fordern ein gesetzliches Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik-Verpackungen und -Produkten.“

Auch Elke Müller, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs Pfaffenhofen bereitet das vermeintlich kompostierbare Bioplastik Sorgen. „Wir appellieren schon seit einigen Jahren an die Bürgerinnen und Bürger, weder Plastik noch Tüten aus sog. biologisch abbaubaren Kunststoffen in die Biotonne zu geben, weil ansonsten kein Qualitätskompost erzeugt werden kann“, so Elke Müller. Die rund 7.200 Tonnen Bioabfall, die im Landkreis Pfaffenhofen jährlich gesammelt werden, werden durch die beauftragten Firmen vergärt. Elke Müller: „Das bei der Vergärung entstehende Methangas wird zur Strom- und Wärmerzeugung genutzt. Anschließend wird das vergorene Material zu hochwertigem Kompost weiterverarbeitet. Dieser Kompost wird zur Bodenverbesserung und zur Düngung im Gartenbau und in der Landwirtschaft eingesetzt.“ Es müsse daher gewährleistet sein, dass im Kompost keinerlei Kunststoffe mehr enthalten sind. Zurückgebliebenes Plastik im Kompost müsse aufwendig aussortiert und in Verbrennungsanlagen teuer entsorgt werden, wenn es überhaupt gelinge, alle Kunststoffteilchen wieder herauszuholen.

Die Werkleiterin unterstützt daher die Forderung der DUH, ein Werbeverbot zur Kompostierbarkeit von Bioplastik zu erlassen. Sie ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, unter http://www.duh.de/bioplastik-werbeluege ein Protestmail an Bundesumweltministerin Lemke abzuschicken und sich für ein Werbeverbot für kompostierbares Bioplastik einzusetzen.

Der Text für die Protestmail ist bereits vorgegeben. Es muss nur noch der Absender und ggf. ein persönlicher Kommentar abgegeben werden.

Elke Müller: „Abbaubares Bioplastik hält nicht, was uns Verbraucher in Werbeaussagen versprochen wird. Begriffe wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen daher nicht länger auf Verpackungen aus Bioplastik gedruckt werden. Machen Sie also mit! Nur, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger an der Aktion beteiligen, besteht Aussicht auf Erfolg.“