"Ohne Moos nix los – Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründer im Freistaat"

10. Dezember 2019: Neben einer innovativen Geschäftsidee und einem tragfähigen Geschäftsmodell benötigen Gründer in der Regel auch ein gut gepolstertes Startbudget.

Der Start eines eigenen Unternehmens kann kompliziert und zeitintensiv sein. 

Da das Eigenkapital in vielen Fällen nicht ausreicht, gibt es im Freistaat Bayern neben der klassischen Bankenfinanzierung verschiedene Finanzierungsprogramme und Fördermöglichkeiten zur Unterstützung. Diese reichen von Förderkrediten mit günstigeren Konditionen als Bankkredite bis hin zu Zuschüssen für ein fachmännisches Coaching vor der Unternehmensgründung. 

Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) hat nachfolgend einige der Angebote zusammengefasst: 

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Gründer mit speziellen LfA-Darlehen. Diese Kredite können mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, bieten einen günstigeren Zinssatz gegenüber dem Marktzins und gelten auch für nebenberufliche Gründungsvorhaben.

Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Es empfiehlt sich vorab eine kostenlose Finanzierungsberatung über die LfA in Anspruch zu nehmen.   

 Noch bis zum 10. Januar 2020 können sich Startups im Bereich Digitalisierung für die neue Förderperiode des Programms „Start?Zuschuss!“ bewerben. Gefördert werden technologieorientierte Neugründungen in Bayern mit einem besonders innovativen, digitalen Geschäftsmodell. Voraussetzung ist, dass die Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Die Fördersumme beträgt 36.000 Euro und kann für Forschung & Entwicklung, Markteinführung des Produkts und allgemeine Kosten wie Miete und Personal genutzt werden. 

Zuschüsse für eine fachkundige Beratung bei Unternehmensübernahme und Gründung bietet das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Voraussetzung ist, dass die Beratung vor der Gründung oder Übernahme stattfindet.

Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Fragestellungen. Die betriebswirtschaftliche Beratung wird durch einen akkreditierten Coach durchgeführt, der in der Beraterdatenbank Bayern gelistet wird. Der Zuschuss trägt bis zu 70 Prozent des Beraterhonorars für maximal 10 Beratertage à 8 Stunden (max. 800 Euro/Tag). 

Wurde ein Unternehmen bereits gegründet, kann das Bundesprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ weiterhelfen. Es richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung und Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Die Förderung ist zweckgebunden und umfasst entweder eine allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung zur Unternehmensführung oder spezielle Beratungen zu von Frauen geführten Unternehmen, zur Personalgewinnung, bei der Beschäftigung von Migranten oder zur Arbeitsgestaltung bei Mitarbeitern mit Beeinträchtigungen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent bis zu einem Gesamtförderbetrag von maximal 4.000 Euro. 

Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus kann ebenso ein Schritt in die Selbstständigkeit sein. Hierbei können Empfänger von Arbeitslosengeld 1 den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass der zuständige Sachbearbeiter die Selbständigkeit befürwortet und die sachkundige Stelle Businessplan und Geschäftsidee als tragfähig einstuft. Zudem erfolgt die Gründung hauptberuflich und nicht im Nebenerwerb. Bei Bewilligung wird sechs Monate lang weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt plus monatlich 300 Euro Zuschuss für Sozialversicherungsausgaben. 

Beim KUS erhalten interessierte Gründer einen Überblick über die entsprechenden Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Programm. Auch im neuen Jahr finden monatlich Gründerberatungen in der KUS-Geschäftsstelle (Spitalstraße 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm) statt. Gründungsinteressierte und Jungunternehmen, die sich über Fördermöglichkeiten informieren oder ein Beratungsgespräch vereinbaren möchten, wenden sich telefonisch unter 08441-40074-40 an die KUS-Geschäftsstelle oder senden eine E-Mail an info@kus-pfaffenhofen.de.

Ausführliche Informationen auch unter www.gruendung.kus-pfaffenhofen.de