Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festgesetzt

19. Oktober 2022: Eingangs zu Ortschaften sieht man oftmals direkt neben der bekannten gelben Ortstafel kleine weiße Schilder. „Das ist keineswegs ein Mysterium des deutschen Schilderwaldes.
Katharina Ostler (li.) und Susanne Marb (re.), Mitarbeiterinnen im Tiefbauamt des Landkreises Pfaffenhofen, neben einem Ortsdurchfahrtsschild

Die kleinen weißen Schilder sind, im Gegensatz zu den gelben Ortstafeln, welche in verkehrsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind (Geschwindigkeitsbeschränkung), in straßenrechtlicher Sicht von Gewicht und damit auch für den Straßenbaulastträger Landkreis Pfaffenhofen“, so Arthur Kraus, Leiter Tiefbau des Landkreises Pfaffenhofen. Durch diese Schilder werden die Ortsdurchfahrten begrenzt. Arthur Kraus: „Von einer Ortsdurchfahrt wird grundsätzlich gesprochen, wenn sie der Erschließung anliegender Grundstücke durch Zufahrten, Erschließungsstraßen etc. dient. Die Ortsdurchfahrten sind insbesondere für die Ermittlung des zuständigen Straßenbaulastträgers wichtig.“

Für die Festsetzung der Ortsdurchfahrten sind die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort maßgebend. Da immer wieder neue Baugebiete und neue Wohngebäude entlang der Kreisstraßen hinzukommen, sind auch die Ortsdurchfahrtsgrenzen regelmäßig neu festzusetzen.

Eine solche Festsetzung wurde im letzten Jahr durch Katharina Ostler, stellvertretende Bereichsleiterin der technischen Verwaltung des Tiefbaus in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern und den betroffenen Gemeinden in einem umfangreichen Verwaltungsverfahren durchgeführt. Lediglich die Stadt Pfaffenhofen ist noch ausstehend, da hier die Erschließung neuer Baugebiete abgewartet wird.