Sozialhilfeausgaben im Landkreis sinken weiterhin

03. Februar 2022: Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2021 169.000 €.

„Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 30.000 € oder 15 %“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2021. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen grundsätzlich sehr schwanken. Dennoch sei seit 2018 aber ein klarer Abwärtstrend zu erkennen.

Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 215.000 € in 2019 auf 199.000 € in 2020 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen steht. „Zum Jahresende 2021 konnten Gesamtausgaben in Höhe von rund 216.000 € bilanziert werden, obwohl die Fallzahl weiter um vier Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften auf 28 gesunken ist“, so der Sozialamtsleiter. Hier werde einmal mehr deutlich, dass die Fallzahlen nicht immer das alleine ausschlaggebende Kriterium für die Höhe der Ausgaben sind.

Die Belastung pro Einwohner ist bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen weiter rückläufig. Sie beläuft sich in 2021 auf 1,30 € je Einwohner (2020: 1,55 €, 2019: 2,15 €, 2018: 3,21 €).

Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2021 bei fast 4,32 Mio. €. Das bedeutet gegenüber 2020 (3,79 Mio. €) einen Anstieg um knapp 14 %. Siegfried Emmer: „Diese Ausgaben erreichten zwar nicht die Höhe von 4,4 Mio. €, die noch im November 2021 für den Sozialausschuss kalkuliert wurde, dennoch stellen sie einen neuen Höchststand dar.“

Deutlich positiver wirke sich allerdings auf den Kreishaushalt aus, dass für 2021 eine Bundesbeteiligungsquote von 70,1 % festgelegt wurde. Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr lediglich 1,29 Mio. € als endgültige Ausgaben verbleiben.

Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2020 leicht angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2021 auf rund 2,78 Mio. € gegenüber etwas mehr als 2,53 Mio. € im Jahr 2020. „Das bedeutet eine Steigerung um knapp 10 % gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den leicht gestiegenen Fallzahlen erklären, denn diese sind von 400 Ende 2020 auf 409 Ende 2021 gestiegen“, so Emmer. Neben den angehobenen Regelsätzen habe in 2021 aber auch die Corona-Sonderzahlung mit 150,- € pro Person die Summe der Leistungen erhöht. Eine große Rolle würden unverändert auch die Unterkunftskosten inklusive der steigenden Nebenkosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.

Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine sog. Bundesauftragsverwaltung, d.h. der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 2,78 Mio. € belastet somit nicht den Landkreishaushalt.