Waldbrandgefahr: Luftbeobachtungsflüge in Oberbayern

01. Juli 2025: Aufgrund der weiterhin vorherrschenden Hochdruckwetterlage mit anhaltender Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in Oberbayern angestiegen.

Der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes, der das mögliche Waldbrandrisiko in fünf Stufen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr) beschreibt, erreicht aktuell teilweise die höchste Gefahrenstufe 5. Die Regierung von Oberbayern hat deshalb als präventive Maßnahme die Luftbeobachtung für fast den gesamten Regierungsbezirk zunächst bis einschließlich morgigen Mittwoch, 2. Juli 2025 angeordnet.

Die Anordnungen zur Luftbeobachtung erfolgen jeweils in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten jeweils am Nachmittag von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Oberpfaffenhofen (Lkr. Starnberg), Königsdorf (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) und Mühldorf am Inn. Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder im Regierungsbezirk, insbesondere solche auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern appelliert deshalb nachdrücklich an die Bevölkerung, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon 

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.