15.01.2021
Landratsamt
FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt
In Anlehnung an die für den Einzelhandel geltenden Regelungen sind Besucher des Landratsamts bei persönlichen Vorsprachen ab Montag, 18. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für alle Dienststellen des Landratsamtes.