Fahrerlaubnisbehörde
Am Dienstag, 20. Oktober haben das Landratsamt Pfaffenhofen, alle weiteren Außenstellen sowie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) vormittags wegen einer Personalversammlung geschlossen.
Die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde in der Pettenkoferstraße sowie die Außenstelle Nord in Vohburg haben aufgrund ihres regulären Bearbeitungstags ganztags geschlossen.
Pflichtumtausch von Führerscheinen: Antragstellung zentral über die Servicestelle
Für den Pflichtumtausch der Führerscheine ist bis auf Weiteres kein Termin mehr erforderlich.
Anträge können ab sofort direkt bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm (Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm) gestellt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort stehen Ihnen hierfür zu folgenden Zeiten gerne zur Verfügung:
- Montag – Donnerstag: 08:00 – 16.30 Uhr
- Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr.
Die Antragstellung für den Pflichtumtausch ist auch weiterhin über die Servicestelle Vohburg möglich. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Servicestelle Vohburg eingereicht werden.
Beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Persönliche Vorsprache zwecks Leistung der Unterschrift für den Kartenführerschein
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen zwingend notwendig:
- Antrag Umtausch vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Antrag Umtausch - Führerschein im Original und in Kopie
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original und in Kopie (eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss)
- biometrisches Lichtbild neuesten Datums, 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme, Lichtbild nicht älter als 6 Monate (gemäß Passverordnung)
Der neue Führerschein wird Ihnen nach der Ausstellung per Post zugeschickt.
Für eine persönliche Vorsprache ist bei der Fahrerlaubnisbehörde immer ein gebuchter Termin erforderlich.
Für Spontankunden werden grundsätzlich morgens (08:00 Uhr) und mittags (14:00 Uhr) Termine freigegeben.
QR-Code Onlineterminvereinbarung

Öffnungszeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
- Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
Ein persönlicher Termin ist wie bisher auch nur mit vorheriger Buchung möglich.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde:
- Online-Fahrerlaubnisbehörde
- Führerscheinabholung
- Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Verlängerung der Klasse/n C1, C1E, C, CE (LKW) oder D1, D1E, D, DE (Kraftomnibus)
- Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Neu 23.05.2021
- Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch)
- Antrag wegen Verlust / Diebstahl der Fahrerlaubnis
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Antrag Internationaler Führerschein
- Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Ausländische Fahrerlaubnis / Führerschein
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg)
- Scheckkartenführerschein / Fahrerlaubnisklassen / Pflichtumtausch
- Karteikartenabschrift
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8441 27-5070 | Pettenkoferstr. 5 | Fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Mo., Mi., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.