Fledermäuse

Alle heimischen Fledermausarten unterliegen dem besonderen Artenschutz, so dass zum Beispiel Abrissgebäude oder zu fällende Bäume vorab auf einen Besatz mit Fledermäusen zu untersuchen sind. Sind Fledermäuse vorhanden, ist für eine Beseitigung eine Ausnahmegenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde erforderlich.

Unsere ehrenamtlichen Berater kontrollieren vor geplanten Abrissen oder Baumfällungen auf einen möglichen Besatz mit Fledermäusen und werben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für mehr Akzeptanz der nützlichen und streng geschützten Tiere. Daneben sind Kontrollen von bekannten oder die Suche nach bisher nicht dokumentierten Quartieren wichtig, um Kenntnis über Verbreitung, Vorkommen und Entwicklung der Arten im Landkreis zu haben.

Auch eine Pflegestelle für verletzte, kranke oder hilflose Tiere kann im Landkreis angeboten werden.

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