Handel oder Besitz von geschützten Tierarten

Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, im Rahmen der internationalen und nationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien den rechtmäßigen Besitz aller geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen sowie den Handel mit gefährdeten Arten zu überwachen und zu reglementieren.

Der Handel und Besitz von geschützten Tieren unterliegt gemäß § 7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) der Meldepflicht und ist daher unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Voraussetzung für die Haltung von geschützten Tieren ist die Sachkunde des Halters.

Je nach Schutzstatus des Tieres werden für die Anmeldung unterschiedliche Unterlagen benötigt, die als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz dienen. Über den Schutzstatus gibt das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA.de) Auskunft.

Für besonders geschützte Arten werden u.a. folgende Bescheinigungen benötigt: Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb, Bestandsveränderungsanzeige, DNA-Analyse, Ringnummer, Zuchtbescheinigung, Fotodokumentation.

Für besonders und streng geschützte Arten werden EG-Bescheinigungen (Cites) benötigt. Diese wird bereits beim Erwerb des Tieres im Original ausgehändigt bzw. bei Nachzuchten von der Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt und bei der Weitergabe oder Verkauf dem neuen Besitzer mitgegeben.

Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung ist kostenpflichtig.

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