Landschaftsschutzgebiete

Bei den Landschaftsschutzgebieten handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Der Flächenanteil liegt mit 2981 ha bei 3,9 % der Landkreisfläche.

Lage

Das Gebiet liegt in Teilbereichen der Gemeinden Baar-Ebenhausen und Reichertshofen westlich der Autobahn A-9 und hat eine Größe von ca. 120 ha.

Schutzzweck

  • Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • Bewahrung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes
  • Erhaltung des besonderen Erholungswertes für die Allgemeinheit
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden)
  • Gewährleistung des Beziehungsgefüges der Lebensraumgesellschaften und typischen floristischen und faunistischen Artenvielfalt und deren ungestörte Entwicklung

Mit Verordnung vom 11.04.2003 wurde das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

Lage

Südlich von Manching liegende Parklandschaft.

Schutzzweck

Mit dem LSG soll der Landschaftsraum vor Landschaftsschäden bewahrt werden und die Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes der Allgemeinheit zu Erholungszwecken dienen.

Mit Verordnung vom 22.11.1979 wurde das LSG Feilenforst Manching ausgewiesen.

Lage

Das LSG erstreckt sich von der südlichen Landkreisgrenze bei Hohenwart bis Reichertshofen und von der westlichen Landkreisgrenze bis zur B-300 mit einer Gesamtfläche von ca. 21 qkm.

Schutzzweck

Ziel ist, die wertvollen Lebensräume für Pflanzen und Tiere im Talbereich der Paaraue zu sichern und wiederherzustellen sowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu gewährleisten. Von bayernweiter Bedeutung ist das Vorkommen des Brachvogels im Paartal. Für diese vom Aussterben bedrohte Vogelart ist insbesondere das artenreiche und vor allem magere Grünland in der Paaraue zu bewahren und extensiv zu bewirtschaften. Darüber hinaus ist das Besondere am Landschaftsschutzgebiet Paartal der mäandrierende Flusslauf der Paar, weswegen das Paartal auch als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde. Von außergewöhnlicher landschaftlicher Schönheit ist die parallel zur Paar verlaufende, sandige Dünenlandschaft mit den Magerrasenterrassen.

Mit Verordnung vom 11.10.1993 wurde der Flusslauf der Paar mit den an beiden Seiten des Gewässers vorhandenen Feuchtbiotopen, Schilfbeständen, flachmoorartigen Parzellen, ausgedehnten Feuchtwiesenflächen und kleineren Auwaldresten sowie das Hügelland mit seinen Hecken und Böschungen, der wegbegleitenden Vegetation und Magerrasenstandorten im Gebiet der Marktgemeinden Hohenwart und Reichertshofen sowie der Gemeinde Pörnbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Kiebitz
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