Mach mit - Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder
Da die Schwimmfähigkeit von Kindern essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit ist, möchte die bayerische Staatsregierung die Kinder in Bayern wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wurde das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 verstetigt. Dementsprechend erhalten alle Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres von ihren Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Schulvorbereitenden Einrichtungen jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.
Der Gutschein kann bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen.
Die Kursanbieter wiederum reichen die Anträge auf Zuwendung mit nachfolgendem Excel-Vordruck bei der Kreisverwaltungsbehörde ein. Vereine, die Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV) sind, reichen ihre Anträge auf Zuwendung direkt beim BLSV über die Plattform BLSVdigital ein.
Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben
- Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
- Beginn und Ende des Kurses
- Höhe der regulären Kursgebühr
- Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
- Qualifikation der Kursleitung
- zugehörige Gutscheine
- Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung
Hinweise
Für die Gutscheinaktion 2025/2026 beginnt der Bewilligungszeitraum am 01. August 2025 und endet am 31. August 2026. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 01. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet.
Anträge für die Gutscheinaktion 2025/2026 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2026 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
Die FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter werden unter www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.
Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.
Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.
Die FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter werden unter www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.
Antragsformular
Die Antragsformulare mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) können beim
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
entweder per E-Mail an
Vereinspauschale@landratsamt-paf.de
oder per Post an das
Landratsamt Pfaffenhofen
Sachgebiet 60, Kommunale Angelegenheiten
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen
eingereicht werden.
Nähere Informationen finden Sie unter:
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-452 | Poststraße 1 | Vereinspauschale@landratsamt-paf.de |
Kommunale Angelegenheiten
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr