Welche Unterlagen werden bei der Kfz-Zulassung benötigt?

Allgemeines

  • Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (auch bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter). Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung (nicht nötig bei EU-Bürgern).
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich noch der aktuelle Handelsregisterauszug (bei GmbH, KG, usw.), Gewerbeanmeldung und Ausweis des Geschäftsführers benötigt.
  • Erledigung im Auftrag anderer – nur mit Vollmacht und gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vom Bevollmächtigten und Vollmachtgeber.
  • Hinweis für Minderjährige: Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile sind erforderlich. Falls ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
  • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung kann kein Zulassungsvorgang erfolgen!
  • Grundsätzlich ist bei jeder Zulassung eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeugs ein Sepa-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorzulegen (gilt seit 01.07.2010 auch bei Ausfuhrkennzeichen). Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars folgendes Muster.
  • Seit 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich. Standortzulassungen sowie Zulassungen auf einen Nebenwohnsitz sind nicht mehr zulässig.
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kfz-Schilder
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und evtl. Sicherheitsprüfung
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Kfz-Schilder (wenn bei Außerbetriebsetzung reserviert)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist:
    - Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
    - Bestätigung des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere beantragt und ausgestellt wurden
    - Vorführung des Fahrzeuges; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Fahrzeuges vorzulegen
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Sepa-Lastschriftmandat

Da die Anforderungen zu unterschiedlich sind, bitten wir Sie, in diesen Fällen Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu halten.

Da die Anforderungen zu unterschiedlich sind, bitten wir Sie, in diesen Fällen Rücksprache mit der Zulassungsbehörde zu halten.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Berichtigter Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei alten Fahrzeugpapieren benötigen wir den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Berichtigter Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung; falls noch nicht berichtigt: zusätzlich eine amtliche Bescheinigung über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht erforderlich bei Weiterführung der bisherigen und aktuell zugeteilten Erkennungsnummer) bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Bei Änderung des bisherigen Kennzeichens: zusätzlich Kfz-Schilder
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Sepa-Lastschriftmandat (nur erforderlich, wenn sich durch den Umzug die Bankverbindung geändert hat)
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Bei Änderung des bisherigen Kennzeichens: zusätzlich Kfz-Schilder
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Bei Änderung des bisherigen Kennzeichens: Kfz-Schilder
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Änderungsgutachten der Prüforganisation (TÜV, Dekra, usw…)
  • Bei Änderung der Fahrzeugklasse: Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Wenn zugelassen: Kfz-Schilder
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung für den Zeitraum der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Bei Vorlage von ausländischen Fahrzeugdokumenten oder bei bereits vorhergehender Zulassung auf ein Ausfuhrkennzeichen ist die Vorführung des Fahrzeuges notwendig.

Bitte beachten Sie:
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Personen zugeteilt werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm oder im Ausland haben. Bei einem Wohnsitz im Ausland ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (gut lesbare Kopien – Vorder- und Rückseite – werden akzeptiert)
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung für den Zeitraum der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens (bei ungültiger Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung wird das Kennzeichen auf Fahrten zur einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder einem angrenzenden Bezirk, beschränkt)
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

Bitte beachten Sie:
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Personen zugeteilt werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen oder im Ausland haben oder wenn der Standort des Fahrzeuges sich im Landkreis Pfaffenhofen befindet (ggf. Nachweis erforderlich).
Bei Hauptwohnsitz im Ausland muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Wenn das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht bzw. keine Einzelgenehmigung erteilt wurde, wird das Kennzeichen auf Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder einem angrenzenden Bezirk, beschränkt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer)
  • Wenn zugelassen: Kfz-Schilder
  • Formloser Antrag
  • Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (kann direkt bei der Zulassungsbehörde beantragt werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (evb-Nummer); nicht notwendig, wenn das Fahrzeug bereits im Landkreis zugelassen ist und der Halter sich nicht ändert
  • Wenn zugelassen: Kfz-Schilder
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

Bitte setzen Sie sich direkt mit den Mitarbeitern der Kfz-Zulassung unter der Telefonnummer +49 8441 27-5040 in Verbindung.

Zulassungsbehörde

AdresseZulassungsbehörde
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5040
Fax: +49 8441 27-5720
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

Zulassungsbehörde Außenstelle Nord - Vohburg

AdresseZulassungsbehörde Außenstelle Nord - Vohburg
Donaustraße 23
85088   Vohburg
Kontakt
Telefon: +49 8457 93690-33
Fax: +49 8457 93690-66
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Mi. und Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit