Allgemeine Schwangerenberatung
Aktuelles
Eltern von kleineren Kindern unterstützt nun neben dem Familiengeld ab 01.01.2020 zusätzlich das Krippengeld finanziell in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind.
Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind.
Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro.
Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales
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- Elternzeit - Elterngeld - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeldrechner mit Planer
- Familienplanung (BZgA)
- Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
- Wohngeld - Mietzuschuss Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Verhütungsmittelfond Landkreis Pfaffenhofen 2020
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Beckenbauer, Brigitte
Sozialpädagogin
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+49 8441 27-1412 | +49 8441 27-131412 | Krankenhausstr. 70, 111 | brigitte.beckenbauer@landratsamt-paf.de |
Hager, Susanne
Sozialpädagogin
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Krankenhausstr. 70, 113 | susanne.hager@landratsamt-paf.de | ||
Petzoldt, Marion
Sozialpädagogin
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+49 8441 27-1411 | +49 8441 27-131411 | Krankenhausstr. 70, 112 | marion.petzoldt@landratsamt-paf.de |
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