Apothekenrecht
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken im Landkreis.
Darunter fallen z. B.:
- Erlaubnisse zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
- Genehmigung von Versorgungsverträgen zwischen Apotheken und Heimträgern
- Genehmigung von Versandhandel und elektronischem Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
In fachlichen Belangen bedient sich das Landratsamt bei den genannten Aufgaben des von der Regierung von Oberbayern bestellten ehrenamtlichen Pharmazierates.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Verbraucherschutz - Apothekenrecht,
Auskunft
Dienstleistung
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Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr