Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS.
Ihre Reservierung wird 6 Monate lang gespeichert und danach automatisch gelöscht, wenn kein Zulassungsvorgang durchgeführt wurde.
Durch die Reservierung eines Kennzeichens über das Internet besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung mit der ausgewählten Nummernkombination! Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es wird deshalb empfohlen, Schilder erst prägen zu lassen, wenn die Nummer durch die Zulassungsbehörde beim Zulassungsvorgang zugeteilt wurde.
Die Gebühr für das Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro. Für die Reservierung eines Kennzeichens kommen einmalig 2,60 Euro Reservierungsgebühr hinzu. Die Gebühr ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu bezahlen.
Kurze Kennzeichenkombinationen (2 Buchstaben 1 Zahl, z. B. PAF-AA1 oder 1 Buchstabe 2 Zahlen, z. B. PAF-A11) können nur telefonisch über die Zulassungsbehörde unter 08441 275040 oder per Mail zulassung@landratsamt-paf.de reserviert werden.
Außerdem werden diese Kennzeichenkombinationen nur für sog. L-Fahrzeuge (z.B. Krafträder und Quads) und (aus Platzgründen) für einzeilige Saisonkennzeichen in Verbindung mit H- bzw. E-Kennzeichen ausgegeben.
Für einzeilige Saison-, E- oder H-Kennzeichen stehen aus Platzgründen nur vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen PAF- (z.B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern) zur Verfügung.
Geben Sie in die unten vorgesehenen Feldern jeweils ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.