Kostenfreiheit des Schulwegs

Die Schule der gewählten Ausbildungsrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist; die Entfernung ist nicht ausschlaggebend,
dabei muss vom Aufgabenträger (Landkreis Pfaffenhofen) nur die gewählte Ausbildungsrichtung oder Wahlpflichtfächergruppe berücksichtigt werden, die innere Auffächerung der einzelnen Wahlpflichtfächergruppen ist für den Aufgabenträger nicht von Bedeutung.

  • Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für die Fahrten zur Schule kann nur dann als notwendig anerkannt werden, wenn die Fahrten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den eingerichteten Schulbussen durchgeführt werden können.
  • Die Anträge auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges sind zu Beginn des Schuljahres zu stellen.
  • Diese Anträge werden auf Anforderung zugesandt.
Kostenfreiheit des Schulwegs
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Kappelmeier, Marion
Mitarbeiterin
+49 8441 27-434 +49 8441 27-13434 C212
Metzger, Josefine
Mitarbeiterin
+49 8441 27-434 +49 8441 27-13434 C212
Pils, Gabriele
Mitarbeiterin
+49 8441 27-424 +49 8441 27-13424 C212

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
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Öffnungszeiten

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr