Beförderungspflichtige Schüler/innen
- Gymnasien
- Berufsfachschulen
- Wirtschaftsschulen
- Schüler der M-Klassen an Mittelschulen
- Schüler/innen, die das Berufsgrundschuljahr besuchen
Der Schulweg muss in einer Richtung länger als drei Kilometer sein.
Mit dem Erfassungsbogen können Sie die Übernahme der Beförderungskosten beantragen.
- Teils öffentliche Linien
- Teils Schulbusse
- Unternehmen hat die Konzession für die zu fahrende Strecke
- Landkreis hat wenig Einfluss auf die Gestaltung des Fahrplans
- Landkreis muss die Fahrkarten für die Schüler kaufen
- Beschwerden werden an die entsprechenden Unternehmen weitergegeben
- Fahrplan wird von den Sachbearbeitern der Schülerbeförderung im Benehmen der Unternehmen festgelegt
- Werden in Form einer Tagespauschale an den Unternehmer bezahlt
- Alle Fahrpläne werden an den weiterführenden Schulen des Landkreises veröffentlicht
- Schulbuslinien sind immer auf farbige Blätter gedruckt
Farben
nach Pfaffenhofen: gelb
nach Wolnzach: grün
nach Geisenfeld: blau
nach Manching: orangeÖffentlichen Linien werden auf anders farbigem Papier gedruckt
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schülerbeförderung,
Auskunft
Dienstleistung
|
+49 8441 27-434 | Poststraße 1 | Schuelerbefoerderung@landratsamt-paf.de |
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr