Schuleingangsuntersuchung
Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Für einen bestmöglichen Schulstart findet die Schuleingangsuntersuchung nun ein Jahr früher statt.
Bisher fand in Bayern die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder im Jahr vor Schulbeginn statt. Die Pilotstudie „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK)“ zur Schuleingangsuntersuchung hat bestätigt, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat. Werden Verzögerungen in der Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen früher entdeckt, bleibt den Kindern mehr Zeit für Förderung oder Therapie, um gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Die bisherige Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. So werden jetzt mehr Fähigkeiten untersucht, die für das spätere Lernen in der Schule benötigt werden. Die Untersuchung der Kinder erfolgt nun ein Jahr früher – im vorletzten Kindergartenjahr.
Die Kinder werden jedoch nicht früher eingeschult!
Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm führen wir dieses neue Konzept nun im Sommer 2025 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) ein.
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte:
Zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums. Zum anderen wird der Untersuchungszeitpunkt um 1 Jahr vorverlegt. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. Die Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Während der Umstellungsphase können noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden. Alle Kinder werden jedoch nach dem aktualisierten Verfahren untersucht.
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf auf diagnostische und unterstützende Maßnahmen hinzuweisen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Ab Sommer 2025 laden wir nun erstmals die Kinder des betreffenden Jahrgangs gestaffelt nach Geburtsdatum zur reformierten Schuleingangsuntersuchung ein. Die schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt. Bis zum Erhalt dieser Einladung brauchen Sie nicht aktiv tätig werden.
Wir bieten die Untersuchungen an zwei Standorten an:
- Gesundheitsamt Pfaffenhofen, Krankenhausstr. 70, 85276 Pfaffenhofen
- Außenstelle Vohburg, Donaustr. 23, 85088 Vohburg
Nach Erhalt der Einladung steht für Sie ein Onlineportal (Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU) zur Verfügung, über das Sie selbst einen Termin am gewünschten Ort buchen können. Jedes Kind sollte möglichst nur von einer/m Sorgeberechtigten begleitet werden. Bringen Sie nach Möglichkeit keine Geschwisterkinder zur Untersuchung mit. Die Kinder werden sonst oft abgelenkt. Sollten Sie oder Ihr Kind zum Termin erkrankt sein, nehmen Sie bitte vorab unter unserer Telefonnummer Kontakt mit uns auf: +49 8441 27-1480.
- das Gelbe Kinderuntersuchungsheft oder die Teilnahmekarte aus dem gelben Untersuchungsheft oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen
- das Impfbuch oder andere Impfnachweise (auch ausländische)
- der beiliegende Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes. Wir bitten Sie, den Fragebogen sorgfältig und vollständig auszufüllen, damit wir Sie und Ihr Kind möglichst gut beraten können.
Falls vorhanden:
- Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (z. B. Allergiepass),
- Bescheinigung des/r HNO- bzw. Augenarztes/-ärztin, falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde.
- Bescheinigung des/r Logopäden/Logopädin, falls Ihr Kind derzeit in Behandlung ist (nicht älter als 4 Wochen)
Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening für alle Kinder und in Einzelfällen zusätzlich einer schulärztlichen Untersuchung. Zu Beginn der Untersuchung erhalten die Eltern einen Fragebogen zur Entwicklung ihres Kindes. Durch das Ausfüllen des Bogens werden die Eltern mit ihren eigenen Beobachtungen in die Untersuchung miteinbezogen. Das Schuleingangsscreening wird von einer Fachkraft der Sozialmedizin durchgeführt und dauert ca. 60 Minuten.
Es beinhaltet
- Erhebung der Vorgeschichte (kurzes Anamnesegespräch)
- Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung
- Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9
- Erfassung der Größe und des Gewichts
- Sehtest
- Hörtest
- Visuomotorik
- Simultanerfassung und Mengenvergleich
- Zählen
- Sprechen und Sprache
- Visuelle Wahrnehmung
- Grobmotorik
In Einzelfällen kann eine schulärztliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes notwendig sein. Diese kann nur in Pfaffenhofen am Gesundheitsamt stattfinden. Am Standort Vohburg kann keine schulärztliche Untersuchung angeboten werden.
Eine schulärztliche Untersuchung ist erforderlich, wenn
- die zuletzt fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung (U8 oder U9) nicht vorgelegt wird
- Auffälligkeiten im Entwicklungsscreening festgestellt werden
- das Entwicklungsscreening verweigert wird oder abgebrochen werden muss
- Ihr Kind keine vorschulische Einrichtung besucht
- der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht
- die Eltern dies wünschen
Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Schulanmeldung (spätestens jedoch am 1. Schultag) an der Schule Ihres Kindes abgeben müssen.
- Die Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, an der alle Kinder auf Einladung des Gesundheitsamtes in den zwei Jahren vor der Einschulung teilnehmen müssen. Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, ist das Gesundheitsamt verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
- Denken Sie bitte daran, rechtzeitig bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt einen Termin zur U8 (mit 4 Jahren) bzw. zur U9 (mit 5 Jahren) zu vereinbaren. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.
- Die Daten aus der Schuleingangsuntersuchung in Bayern werden in anonymisierter Form (ohne Name und Anschrift) statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Art 37 und 80 - Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV) § 4-9
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG) Art. 11
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG) Art. 12
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG) Art. 15
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34
- Meldedatenverordnung (MeldDV) § 14
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns:
Schuleingangsuntersuchung
Tel.: +49 8441 27-1480
E-Mail: kontakt-seu@landratsamt-paf.de
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Müller,
Nicole
Fachkraft der Sozialmedizin
|
+49 8441 27-1483 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 114 | nicole.mueller@landratsamt-paf.de |
Wiedemann,
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Fachkraft der Sozialmedizin
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+49 8441 27-1408 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 113 | Heidi.Wiedemann@landratsamt-paf.de |
Zauner,
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Fachkraft der Sozialmedizin
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+49 8441 27-1421 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 105 | sarah.zauner@landratsamt-paf.de |
Zitzelsberger,
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Fachkraft der Sozialmedizin
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+49 8441 27-1407 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 105 | veronika.zitzelsberger@landratsamt-paf.de |
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