Heilberufe/Heilhilfsberufe
- Bei Ausübung eines Heil- bzw. Heilhilfsberufes als (siehe Art. 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz)
Heilpraktiker - Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder andere Gebiete
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Krankengymnast/Physiotherapeut
- Logopäde
- Masseur/med. Bademeister
- Ergotherapeut
- Podologe
- Desinfektor
sowie - in der ambulanten Krankenpflege (Art. 18 Gesundheitsdienst- u. Verbraucherschutzgesetz)
besteht die Verpflichtung, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Urkunden und Erlaubnisbescheide sind dem Gesundheitsamt im Original vorzulegen.
Ebenfalls ist die Abmeldung mitzuteilen.
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr