Ärzte(nachwuchs) gesucht!
Sie möchten gerne Landarzt oder Landärztin werden? Und wünschen sich trotz ländlicher Umgebung eine gute Anbindung oder Nähe zu einer Stadt?
Dann sind Sie im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm genau richtig. In der Mitte Bayerns zwischen München und Ingolstadt gelegen, bieten sich im Landkreis Pfaffenhofen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. In der einzigartigen Naturkulisse des Hopfenland Hallertau – dem größten zusammenhängenden Hopfenanbaugebiet der Welt, können Sie nicht nur alles rund ums „Grüne Gold“ erfahren, sondern auch viele Museen, Führungen, Erlebnisse und spannende Orte im Landkreis erkunden.
Wir suchen (angehende) Ärzte und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen, besonders dringlich Hausärzte und Hausärztinnen.
Ob weiterer Praxisaufenthalt, Weiterbildung oder Niederlassung – es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten für die ärztliche Tätigkeit auf dem Land.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen gerne weiter oder verbinden Sie mit der zuständigen Stelle.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8441 27-1425 | Krankenhausstraße 73 | GesundheitsregionPlus@landratsamt-paf.de |
Hausärztliche Versorgung
Die hausärztliche Versorgung auf dem Land verschlechtert sich in den letzten Jahren zunehmend. Auch der Landkreis Pfaffenhofen ist laut der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) im nördlichen Teil (Planungsbereich Ingolstadt-Süd) von einer drohenden Unterversorgung betroffen.
Konkret handelt es sich hierbei um die Kommunen
- Baar-Ebenhausen
- Ernsgaden
- Geisenfeld
- Manching
- Münchsmünster
- Pörnbach
- Reichertshofen
- Vohburg a.d. Donau
Hinweis: Der Status „drohend unterversorgt“ spielt bei einigen Förderungen eine Rolle.
Für unseren Ärztenachwuchs
In verschiedenen Abschnitten des Medizinstudiums gibt es verschiedene Optionen, auf Fördermittel zurückzugreifen.
Alle Medizinstudierende, die nicht über die Landarztquote studieren, haben die Möglichkeit sich für das Stipendienprogramm des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention zu bewerben.
Weitere Informationen:
Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband fördert pro Jahr jeweils 20 Medizinstudierende bayerischer Universitäten, die ihr hausärztliches Blockpraktikum auf dem Land absolvieren. Die Mehrkosten der Anfahrt sollen hierbei kein Hindernis sein.
Wer?
Medizinstudierende an einer bayerischen Fakultät im Klinischen Abschnitt ihres Studiums
Weitere Informationen:
Wo kann ich ein Blockpraktikum im Landkreis Pfaffenhofen absolvieren?
Studierende der untenstehenden Universitäten können ein Blockpraktikum im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm absolvieren.
- Ludwig-Maximilians-Universität
- Technische Universität München - Adressen der Lehrpraxen
- Universität Augsburg - Adressen der Lehrpraxen
- Universität Regensburg - Adressen der Lehrpraxen
FamuLAND (KVB)
KVB-Förderung für Famulatur auf dem Land in einer (drohend) unterversorgten Region.
Weitere Informationen:
Famulaturförderprojekt des Bayerischen Hausärzteverbandes und der TK
Alle Studierenden einer deutschen Medizinischen Fakultät, die sich im Klinischen Abschnitt ihres Studiums der Humanmedizin befinden.
Weitere Informationen:
Praktisches JA (KVB)
Medizinstudierende einer Universität in Deutschland, die ihr ambulantes PJ-Tertial in einer PJ-Lehrpraxis absolvieren, die in einer förderfähigen Region Bayerns liegt.
Weitere Informationen:
Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
Gefördert werden alle Medizinstudierenden, die ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren, sowie die dazu gehörigen Lehrpraxen, die Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sind und an den Hausarztverträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen.
Weitere Informationen:
Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinmediziner
Weitere Informationen:
Niederlassung
Die Kassenärztliche Vereinigung fördert die Niederlassung in den Kommunen, die von der drohenden Unterversorgung betroffen sind.
Weitere Informationen:
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen Sie eine vertragsärztliche Niederlassung oder Filiale als Hausärztin / Hausarzt, Kinderärztin / Kinderarzt, Frauenärztin / Frauenarzt, Augenärztin / Augenarzt, Chirurgin / Chirurg, Orthopädin/ Orthopäde, Hautärztin / Hautarzt, HNO-Ärztin / HNO-Arzt, Nervenärztin / Nervenarzt, Urologin / Urologe, Psychotherapeutin /Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin / Kinder- und Jugendpsychiater, eröffnen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum(MVZ) in einer der genannten Fachrichtungen gründen.
Verpflichtung, die Niederlassung bzw. Filialbildung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.
Weitere Informationen:
Informationen über weitere Förderungen finden Sie in der Förderdatenbank vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert.