Betreuungsbehörde
Das Betreuungsgericht kann eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn bei einer volljährigen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf folgenden Krankheiten oder Behinderung beruht:
- Psychische Krankheit
- Geistige Behinderung
- Seelische Behinderung
- Dementielle Veränderungen im Alter
- Körperliche Behinderungen (nur in seltenen Fällen)
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn der Betroffene auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen ebenso gut besorgt werden können.
Die Betreuungsbehörde wirkt am Betreuungsverfahren mit und berät Sie bei Fragen zum Betreuungsrecht. Sie erhalten außerdem Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Weitere Informationen und Broschüren zum Betreuungsrecht und zu den Vorsorgemöglichkeiten erhalten Sie beim
Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Zuständigkeiten
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hauptmann,
Manuel
Leiter Betreuungsbehörde
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+49 8441 27-347 | +49 8441 27-13347 | B312 | manuel.hauptmann@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Koch,
Stefanie
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-264 | +49 8441 27-13264 | B308 | stefanie.koch@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mayer,
Tobias
Mitarbeiter
|
+49 8441 27-348 | +49 8441 27-13348 | B310 | tobias.mayer@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Holzmann,
Andrea
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-231 | +49 8441 27-13231 | B305 | andrea.holzmann@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr