50 Jahre Schwangerschaftsberatung – ein Rückblick

07. Oktober 2026: Seit 50 Jahren beraten Gesundheitsämter neben freien Trägern zu Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt – bei gewollten ebenso wie bei ungewollten Schwangerschaften.

Anlässlich dieses Jubiläums blicken die Schwangerenberatungsstellen der Region 10 auf ihre bewegte Vergangenheit sowie die gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen ihrer Arbeit zurück.

Ein wichtiger Ausgangspunkt war die Neuregelung des § 218 StGB im Jahr 1976. Schwangerschaftsabbrüche blieben grundsätzlich strafbar, zugleich wurden gesetzliche Indikationen festgelegt, unter denen ein Abbruch straffrei möglich war. Die rechtlichen Möglichkeiten blieben damit weiterhin eng begrenzt.

Bereits zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Frauen, bei denen diese nicht vorlagen, waren teilweise mit schwierigen Lebenssituationen konfrontiert und auf illegale oder riskante Wege angewiesen.

In den 1970er-Jahren wurde das Thema Schwangerschaftsabbruch zunehmend öffentlich diskutiert. Am 6. Juni 1971 veröffentlichte der stern unter dem Titel „Wir haben abgetrieben!“ das öffentliche Bekenntnis von 374 Frauen, darunter auch einige prominente Frauen. Die Aktion trug dazu bei, das bis dahin stark tabuisierte Thema in die öffentliche Diskussion zu bringen. Scham und Stigmatisierung blieben für viele Betroffene dennoch bestehen.

Mit der deutschen Wiedervereinigung trafen die Fristenregelung der DDR und die rechtliche Regelung der Bundesrepublik aufeinander. In der DDR galt eine Fristenregelung, nach der ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich möglich war, während in der Bundesrepublik weiterhin das Indikationenmodell galt. Der Einigungsvertrag sah deshalb eine gesamtdeutsche Neuregelung vor.

Nach der gesetzlichen Neuregelung von 1992 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 wurde das Recht 1995 erneut angepasst. Damit entstand die heute maßgebliche Verbindung aus einer Fristenregelung und der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung. Schwangerschaftsabbrüche sind nach der geltenden gesetzlichen Regelung weiterhin grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Heute wird deutlich, dass viele Frauen die Beratung trotz der gesetzlichen Verpflichtung als hilfreich empfinden. Sie schätzen den geschützten und vertraulichen Rahmen, die Zeit für ihre Fragen und Sorgen sowie die Informationen über Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Beratung soll ergebnisoffen erfolgen und Frauen dabei unterstützen, eine selbstbestimmte und tragfähige Entscheidung zu treffen.

Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Beratungsstellen zu Anlaufstellen für die unterschiedlichsten Fragen, Anliegen und Bedürfnisse während und nach der Schwangerschaft. Mit dem Ausbau staatlicher Hilfen kamen neue Beratungsthemen hinzu.

So wurde 1986 der Erziehungsurlaub mit Erziehungsgeld eingeführt, 2001 zur Elternzeit weiterentwickelt und 2007 durch das Elterngeld ergänzt. Damit rückten auch Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Aufteilung der Elternzeit und zur individuellen Familienplanung stärker in den Mittelpunkt.

Die Schwangerenberatungsstellen unterstützen Familien bei ihren individuellen Planungen für diesen besonderen Lebensabschnitt und helfen dabei, sich im vielfältigen Angebot an rechtlichen, finanziellen und sozialen Unterstützungsmöglichkeiten zu orientieren.

Auch die Prävention und Wissensvermittlung gewannen an Bedeutung. Seit den 1990er-Jahren gehören Informations- und Präventionsveranstaltungen zu den Aufgaben der Beratungsstellen. Dabei hat sich der Blick auf Prävention erweitert: Neben der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und sexuell übertragbarer Infektionen geht es heute auch um Körperbewusstsein, Fruchtbarkeit, Sexualität, Grenzen und Konsens.

Die Beratungsstellen sind zudem Ansprechpartner bei psychosozialen Belastungen – etwa bei Kinderwunsch, nach dem Verlust eines Kindes, bei psychischen Belastungen nach der Geburt oder nach einer Pränataldiagnostik mit auffälligem Befund. Bei Bedarf vermitteln sie an spezialisierte Fachkräfte, Behörden, therapeutische Angebote oder medizinische Einrichtungen weiter.

Heute geht es um individuelle Lebensplanung und um die Unterstützung einer partnerschaftlichen und selbstbestimmten Elternschaft. Diese Elternschaft ist mittlerweile vielfältig: Paare, Alleinerziehende, Solo-Mütter und queere Eltern finden ebenso wie Menschen in anderen Lebens- und Familienformen Unterstützung und ein offenes Ohr.

Das 50-jährige Jubiläum ist daher nicht nur Anlass, auf eine bewegte Geschichte zurückzublicken. Es ist zugleich ein Zeichen dafür, wie wichtig unabhängige, vertrauensvolle und ergebnisoffene Beratung vor Ort ist – heute und auch in der Zukunft. Für Frauen, Männer, Familien und alle Menschen, die Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt suchen, sind die Beratungsstellen somit ein wichtiger Anker.

Das Team der Schwangerenberatungsstelle am Gesundheitsamt Pfaffenhofen besteht derzeit aus zwei Beraterinnen und einem Berater. In Pfaffenhofen finden die Sprechstunden montags bis freitags nach telefonischer Vereinbarung in den Räumen der Schwangerenberatung in der Krankenhausstraße 73 statt. In Manching und Vohburg gibt es regelmäßige Außensprechstunden.

Auch innerhalb der Region 10 sind die Schwangerenberatungsstellen gut vernetzt. Im Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen arbeiten die beteiligten Stellen eng zusammen und tauschen sich zu aktuellen Themen und Entwicklungen in der Beratung bei regelmäßigen Treffen aus.