VerbraucherService Bayern: Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit - Online-Sprechstunde am 26. Februar

04. Februar 2026: Für Nutzerinnen und Nutzer von Balkonkraftwerken gilt seit dem 1. Dezember 2025 die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95.

Die Regelung legt verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen.

Wie die Energieberatung des VerbraucherService Bayern (VSB) erläutert, sind Stecker-Solargeräte ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion. Die Module lassen sich über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbinden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. „Bisher herrschte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm bringt Klarheit, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass sich kleine Solaranlagen breiter einsetzen lassen“, erklärt Christiane Roth, VSB-Energieberaterin.

Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, dürfen seit der Verordnung offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter oder der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. Nicht zulässig ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Deshalb müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.

Die neue Norm gibt genau vor, wie viel Strom die Balkonkraftwerke höchstens ins Hausnetz einspeisen dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden. Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung des Eigentümers. Und: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.

Zum Thema wird am Donnerstag, 26. Februar, 19 Uhr vom VSB eine kostenfreie Online-Sprechstunde angeboten. Energieberater Hans-Peter Schmitt gibt in einem 30-minütigen Impulsvortrag einen praxisnahen Überblick über Technik, Wirtschaftlichkeit und Einsatzmöglichkeiten dieser innovativen Form der dezentralen Stromerzeugung. Im Anschluss bleibt Zeit für Fragen und individuelle Anliegen. Eine Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/

Fragen zum Thema erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (40 Euro). Terminvereinbarung entweder beim Landratsamt Pfaffenhofen unter Tel. +49 8441 27-399 oder beim VSB unter Tel. +49 800 809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Infos unter https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/balkonkraftwerke-neue-norm-bringt-klarheit.