Abteilung Familie, Jugend, Bildung sucht Jugendschöffen

10. März 2023: Für die Jahre 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt.

Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude im Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für die Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.

„Wer sich als Jugendschöffe einbringt, dürfte eine sehr interessante Aufgabe haben“, so Landrat Albert Gürtner.

Wie die Leiterin der Abteilung Familie, Jugend, Bildung Elke Dürr mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffens aber auch sehr viel Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbstständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.

Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Die Bewerbungen sollen bis spätestens 17.03.2023 beim Landratsamt, Abteilung Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.

Das Bewerbungsformblatt kann auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (www.landkreis-pfaffenhofen.de), Rubrik Aktuelle Meldungen heruntergeladen oder telefonisch beim Landratsamt Abteilung Familie, Jugend, Bildung (Tel. +49 8441 27 -250 oder -253) angefordert werden.

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.