Beginn der Wander- und Radsaison im Landkreis Pfaffenhofen

21. März 2024: Die ersten warmen Sonnenstrahlen locken in die Natur und laden zu Ausflügen ein. Rad- und Wanderfreunde zieht es nach draußen und die Tier- und Pflanzenwelt erwacht aus ihrem Winterschlaf. Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm informiert, was es beim Spaziergang oder der Radltour zu beachten gilt.

Auf den freigegebenen Wegen bleiben

Der Wald ist ein sensibler Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Das Verlassen der offiziellen Strecken ist nicht nur in der nahrungsarmen und ruhebedürftigen Winterzeit, sondern auch zur Brut- und Setzzeit eine besondere Belastung für die Tiere. Waldbesucher werden gebeten die ausgewiesenen Wege zu nutzen, um den Tieren so den benötigten Freiraum zu lassen.

Lokale Sperrungen einhalten

Im Wald kann es zu Einschränkungen durch Forst- und Jagdbetrieb kommen. Insbesondere bei Baumfällungen müssen Waldflächen für Besucher gesperrt werden. Ferner erfordert der Schutz vom Aussterben bedrohter Arten lokale Sperrungen während der Brutzeiten.

Umleitungen werden vor Ort ausgewiesen und sind auf der Webseite des KUS ersichtlich.

Touren in der Dämmerung vermeiden

Viele Tiere sind in der Dämmerung oder nachts unterwegs und gehen auf Nahrungssuche. Dann gehören Wald und Wiesen den Tieren. Ebenso ist es für die heimische Jagd wichtig, dass in der Dämmerung Ruhe im Wald herrscht. Auf das Befahren und Begehen von Wald und Wiesenrändern ab Einbruch der Dämmerung sollte deshalb verzichtet werden.

Rücksicht nehmen auf Land- und Forstwirtschaft

Zahlreiche Routen sind in Kooperation mit Grundstücksbesitzern entstanden und verlaufen teilweise auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen. Derzeit sind verstärkt landwirtschaftliche Fahrzeuge für Arbeiten in den Hopfengärten oder zur Spargelernte unterwegs. Bei einer Begegnung mit dem landwirtschaftlichen Verkehr weicht grundsätzlich derjenige aus, dem das leichter fällt. Das sind in aller Regel Radfahrer oder Spaziergänger.

Keine Spuren hinterlassen

Eine Brotzeit im Wald oder eine kleine Rast am Flussufer: so lässt es sich aushalten. Zurückgelassener Müll stellt jedoch eine große Gefahr für die tierischen Bewohner und die Pflanzenwelt dar. Es gilt, die Verantwortung zu übernehmen und den Abfall nicht in der Natur zurückzulassen.

Wildpflanzen, Pilze, Früchte und Co.

Die pflegliche Entnahme von Pilzen, Kräutern, Beeren, Blumen und Gräsern zum persönlichen Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt. Diese sogenannte „Handstraußregelung“ ist eine eng begrenzte Ausnahme. Sie zählt nicht für forstlich angebaute Pflanzen, vor allem nicht für seltene und entsprechend geschützte Pflanzen. Einige Waldfrüchte sind essbar, andere giftig. Wer im Hinblick auf Pilze und Pflanzen nicht wirklich fachkundig ist, sollte von einem Verzehr absehen.

„Der rücksichtsvolle und achtsame Umgang mit der Natur ist uns ein großes Anliegen. Für ein harmonisches Miteinander und viel Freude auf den Rad- und Wanderwegen, bitten wir um Berücksichtigung unserer Verhaltenstipps“, so Andreas Regensburger, KUS-Bereichsleiter für Lebensraum- und Destinationsmanagement. Für eine gleichbleibend hohe Qualität der Touren und der Beschilderung vor Ort sei man zudem auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Gefahrenstellen, entdeckte Missstände sowie positive Erlebnisse im Landkreis können Radler und Wanderer unter www.pedalplauderer.de kundtun.

Die Rad- und Wanderkarten sind an vielen Auslagestellen, wie beispielweise im Landratsamt und in den Rathäusern sowie online unter www.erlebnisregion-pfaffenhofen.de kostenfrei verfügbar.