Bildungs- und Teilhabeleistungen steigen 2023 leicht an

09. Februar 2024: Wie Daniela Herrler, Leiterin des Sachgebiets Soziales, Integration am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, beim Landkreis Pfaffenhofen zum Jahresende 2023 auf knapp 204.000 €.

Ende 2022 waren es knapp 202.000 €, was einen leichten Zuwachs von knapp 2 % bedeutet.

„Aus unserer Sicht sind Förderungen für Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen aber immer gut investiertes Geld“, so Daniela Herrler.

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum 1. April 2011 wurden die entsprechenden Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt. Daniela Herrler: „Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 € monatlich.“ Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen bzw. bezuschusst. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten, welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind, gefördert.

Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt zum Schuljahresanfang mit 130 € je berechtigtes Kind und zu Beginn des zweiten Halbjahres mit 65 €.

Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liegt zahlenmäßig in den Bereichen des Mittagsessens, außerdem in den Hilfen für den Schulbedarf und der Teilhabe.

Auskünfte und Antragsformulare können unter Tel. +49 8441 27-258 oder per E-Mail unter bildungundteilhabe@landratsamt-paf.de angefordert werden.

Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen. Diese Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.