Blauzungenkrankheit: Sperrgebiete und Verbringungsregelungen ändern sich

16. Mai 2019: Wie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm mitteilt, gelten ab Samstag, 18. Mai ausschließlich die Gebiete der Gemeinden Hohenwart und Gerolsbach als Blauzungen(BT)-Sperrgebiet.

Für das BT-Virus empfängliche Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) dürfen aus diesen beiden Gemeinden dann nur noch nach den bayernweit geänderten Bedingungen, d.h. einer vollständigen Grundimmunisierung und Wartezeit (35 Tage mit, 60 Tage ohne Blutuntersuchung) in freie Gebiete verbracht werden.

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb des Sperrgebietes sowohl innerhalb als auch nach außerhalb des Landkreises ist auch weiterhin mit Genehmigung des jeweils zuständigen Veterinäramtes ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Die genauen Bedingungen, insbesondere für das Verbringen von Jungtieren oder zu den Tierhaltererklärungen, sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen vom 15.05.2019 veröffentlicht ist. Diese ist auch auf der Startseite der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de eingestellt.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer, die durch Viren verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen wird. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit eine völlig ungefährliche Tierseuche. Fleisch und Milch, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Gemäß der Verordnung (EG) 1266/2007 wurde um einen BT-Ausbruch im Februar 2019 im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) ein 150 km-Sperrgebiet errichtet, in dem sich die beiden Gemeinden mit überwiegendem Gebietsanteil befinden.

In diesem Zusammenhang appelliert Dr. Maike Schäfer vom Veterinäramt Pfaffenhofen nochmals eindringlich an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter im Landkreis, ihre Tiere gegen BTV-4 und BTV-8 impfen zu lassen. „Die Tierseuchenkasse Bayern unterstützt auch weiterhin die Impfung mit einem Zuschuss“, betonte die Veterinärin. Mit zunehmenden Außentemperaturen steige die Gefahr des Gnitzenfluges, damit die Gefahr neuer BT-Infektionen und die dann notwendige Erweiterung des Sperrgebietes. Ein freier Handel sei nur mit geimpften Tieren sicherzustellen.