Bundesnotbremse gilt im Landkreis weiterhin - Neue Regeln für Schulen – Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

07. Mai 2021: Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt am heutigen Freitag laut RKI bei 120,9. Er bewegt sich damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke der Bundesnotbremse.

Die bisherigen Regelungen, u.a. zum Einzelhandel, die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Kontaktbeschränkungen sowie die Regelungen für die Gastronomie gelten damit weiterhin, bis im Landkreis Pfaffenhofen an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tag-Inzidenz von 100 unterschritten wird. Erst dann treten am übernächsten darauf folgenden Tag diese verschärften Regelungen außer und gelockerte Regelungen in Kraft. Der Landkreis wird dies entsprechend bekannt geben.

Es gibt aber auch einige Änderungen:

Schulen und Kitas

Für die Schulen wurde nun auch für Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 165 eine teilweise Anpassung an die bundesweiten Regelungen beschlossen. So findet ab Montag, 10. Mai im Landkreis Pfaffenhofen auch für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule Präsenzunterricht (mit Mindestabstand von 1,5 m) oder Wechselunterricht statt.

Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen gilt diese Regelung bereits seit einiger Zeit und besteht zunächst auch weiterhin.

An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen im Wechselunterricht sowie an der Not- und Mittagsbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen bleiben weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich.

Informationen für Geimpfte und Genesene

Erleichterungen gibt es für diese Personengruppen nun bei Geboten und Verboten insbesondere beim Einkaufen mit Click & Meet in Ladengeschäften oder beim Friseur, im Bereich von Zusammenkünften, der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports.

Vollständig Geimpfte müssen über einen Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff verfügen und seit der abschließenden Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zu den vollständig geimpften Personen zählen auch diejenigen, die nach Genesung von einer SARS-CoV-2 Infektion eine singuläre Impfdosis erhalten haben.

Für die Genesenen gilt als Nachweis der Infektion das Ergebnis eines PCR-Tests oder die Isolationsbescheinigung. Die Infektion muss dabei mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zudem müssen die Personen symptomfrei sein. Wer ein Duplikat des positiven PCR-Tests oder der Isolationsbescheinigung benötigt, kann sich per E-Mail (Isolationsverwaltung@landratsamt-paf.de) an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wenden.

Hundeschulen

Hundeschulen dürfen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 ab Montag, 10. Mai ebenfalls wieder öffnen.