Bußgeldbescheid wegen unbeaufsichtigter, freilaufender Hunde

06. August 2020: Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat gegen einen Hundehalter, der seine zwei Hunde unbeaufsichtigt laufen ließ, ein Bußgeld in Höhe von 250,00 € verhängt.
Zwei Hunde an der Leine

Vorangegangen war eine Anzeige der Polizeiinspektion Geisenfeld, aus der hervorging, dass die Hunde Rehe und Hasen gehetzt hatten. Die Wildtiere wurden von den Hunden nicht gerissen. Als Verstoß gilt bereits das unbeaufsichtigte Laufen lassen der Hunde.

Sowohl die Untere Jagdbehörde wie auch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt bitten Hundehalter eindringlich, ihre Tiere nicht frei in Wiesen und Feldern oder im Unterholz laufen zu lassen, da sie die dort lebenden Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum aufschrecken und oftmals auch töten. Bei allem Verständnis für das Erholungsbedürfnis des Einzelnen, muss aber auch der Lebensraum für Wildtiere berücksichtigt werden. Das Bußgeld kann bei freilaufenden Hunden bis zu 1000,00 € betragen.