Corona-Sprechstunde: Landrat berät Bürger; Zugangsvoraussetzungen für soziale Leistungen teilweise deutlich gesenkt

03. April 2020: Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde Anfang 2020 von FOCUS MONEY zum Landkreis Nummer 1 unter 402 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland bestimmt.

Der Landkreis lag bei sieben nachprüfbaren öffentlichen Daten sechsmal unter den besten zehn und erreichte das beste Ergebnis der letzten zehn Jahre dieser Bewertungen. Dies liegt nach Ansicht von Landrat Martin Wolf am Fleiß der Bürgerinnen und Bürger, die fleißig Steuern und Sozialabgaben bezahlt haben. „Jetzt ist der Zeitpunkt, etwas zurückzugeben,“ so der Landrat.

Landrat Martin Wolf berät deshalb Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Corona-Krise über erleichterte Zugangsvoraussetzungen zunächst selbst zu staatlichen Hilfen. Die Sprechstunden des Landrats finden Dienstag, den 07.04.2020 von 16 Uhr bis 18 Uhr in Pfaffenhofen und Donnerstag, 09.04.2020 von 16 Uhr bis 18 Uhr in der Außenstelle in Vohburg statt. „Ich will einen persönlichen Eindruck gewinnen. In den folgenden Wochen werden wir dann auf Fachkräfte umstellen.“, so Landrat Wolf. Eine Anmeldung ist unter der Nummer 08441/27-205 möglich. Die Beratung wird vorrangig telefonisch durchgeführt, in dringenden Fällen kann eine persönliche Vorsprache erfolgen.

Rentnerinnen und Rentner, die in eine finanzielle Notlage geraten, weil sie in diesen Zeiten ihren Minijob nicht mehr ausüben können oder ihn verloren haben, können unter erleichterten Bedingungen Sozialhilfe beantragen. Auskünfte hierzu erteilt Bereichsleiterin Andrea Krause unter der Nummer 08441/27-345.

Personen, die ihren Lebensunterhalt durch das Kurzarbeitergeld nicht mehr bestreiten können, können aufstockend Leistungen beim Jobcenter beantragen, ggf. ist auch der Bezug von Wohngeld möglich. Auskünfte zum Wohngeld erteilt Bereichsleiterin Verena Fuchs unter der Nummer 08441/27-306.

Für Betriebe und Freiberufler hat nun auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Die Verzahnung der Programme von Bund und Länder ermöglicht höhere Zahlungen. Die Soforthilfe als finanzielle Überbrückung bei Liquiditätsengpässen ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und reicht bis zu 50.000 Euro. Eine Antragsstellung ist für Unternehmen mit bis zu 250 Erwerbsstätigen möglich. Den Antrag mit zusätzlichen Informationen sowie Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten gibt es unter www.kus-pfaffenhofen.de/corona. Für Fragen ist das KUS als Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort auch telefonisch unter 08441 40074-40 zu erreichen.