Deutlich mehr FFP2-Masken für Bedürftige und pflegende Angehörige

20. Januar 2021: Seit Montag gilt im Einzelhandel und im ÖPNV eine FFP2-Maskenpflicht.

Da der Preis einer Maske mit FFP2-Schutzwirkung deutlich höher liegt als der von sogenannten Community-Masken, stellt der Freistaat Bayern zweieinhalb Millionen FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager für besonders Bedürftige zur Verfügung. Im Landkreis Pfaffenhofen können rund 15.000 Masken für besonders Bedürftige verteilt werden. Aus eigenen Reserven konnte der Landkreis das Kontingent des Freistaats damit fast verdoppeln. Seit Beginn der Woche hat das Sozialamt rund 3.000 Masken verschickt, das Jobcenter rund 6.000 Masken.

„Zusätzlich haben wir auch die Tafeln im Landkreis mit insgesamt 6.000 FFP2-Masken ausgestattet. Ich möchte sichergehen, dass Personen mit geringem Einkommen, die nicht beim Sozialamt oder Jobcenter erfasst sind, nicht durchs Raster fallen“, so Landrat Gürtner.  

Zum Schutz der älteren und pflegebedürftigen Menschen erhalten auch pflegende Angehörige kostenlose FFP2-Masken. Auch hier kann der Landkreis deutlich mehr als die vom Ministerium geforderten 9.800 Stück zur Verfügung stellen. Rund 21.500 FFP2-Masken werden bis Ende der Woche an die einzelnen Gemeinden verteilt, die Ausgabe wird dann über die Gemeinden erfolgen. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung über die Ausgabemodalitäten.