Einrichtungsbezogene Impfpflicht  

15. März 2022: Informationen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 16.03.2022

Ab morgen, 16. März sind alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft noch als genesen gelten und auch kein plausibles ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorlegen, zu melden.

Die Benachrichtigung soll über das digitale Meldeprogramm „BayImNa“ erfolgen. Weitere Informationen finden alle betroffenen Einrichtungen und Unternehmen unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-zur-einrichtungsbezogenen-impfpflicht/