Erleichterung für Geflügelhalter im Landkreis - Allgemeinverfügung wurde aufgehoben

12. Mai 2022: Erleichterung für die Geflügelhalter im Landkreis Pfaffenhofen

Das Veterinäramt am Landratsamt Pfaffenhofen kommt nach Prüfung der aktuellen Seuchenlage für den Landkreis Pfaffenhofen zu dem Ergebnis, dass die Geflügelpest (HPAIV)-Einschleppung in die örtlichen Geflügelbestände als gering einzustufen sei. Seit Erlass der Allgemeinverfügung am 7.12.2021 hat sich im Landkreis Pfaffenhofen kein Fall von Geflügelpest bestätigt. Die Allgemeinverfügung wurde daher jetzt aufgehoben.

Um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, wurden Anfang Dezember 2021 bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen, wie betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen, Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, Fütterungsverbot von Wildvögeln und Untersuchungspflicht für im mobilen Handel abgegebenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel angeordnet