FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt

18. Januar 2021: In Anlehnung an die für den Einzelhandel geltenden Regelungen sind Besucher des Landratsamts bei persönlichen Vorsprachen ab Montag, 18. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für alle Dienststellen des Landratsamtes.

Nachdem davon auszugehen ist, dass Anfang der Woche noch nicht jeder mit einer FFP2-Maske ausgestattet ist, können Bürgerinnen und Bürger in der Woche vom 18. bis 22. Januar im Einzelfall Termine auch mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung wahrnehmen. 

Persönlicher Parteiverkehr ist weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in Anliegen telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt zu wenden. Die Zulassungs- und Führerscheinbehörde ist hingegen in gewohnter Weise geöffnet.