Gaststättenmodernisierungsprogramm des Wirtschaftsministeriums geht in die zweite Runde

23. Juli 2019: Wirtshäuser gehören zu Bayern wie die Kirche zum Dorf. Doch immer wieder schließen Gasthäuser im Freistaat.

Mehr als 3.000 Schankwirtschaften waren es laut aktuellen Zahlen des Bayerischen Gaststättenverbandes in den vergangenen zwanzig Jahren. In rund 500 Gemeinden gibt es mittlerweile kein eigenes Wirtshaus mehr.

Gleichzeitig aber boomt der Tourismus im Freistaat. Über 99 Millionen Übernachtungen konnten im vergangenen Jahr verzeichnet werden. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Wirtschaftskraft und Jobmotor, bis zu 600.000 Menschen arbeiten - insbesondere in den ländlichen Regionen - im Tourismusbereich. Die Branche erwirtschaftet einen Mehrwert, ist Arbeitgeber, Ausbilder und gleichzeitig das „Aushängeschild“ für Gäste und Besucher.

Immer mehr Wirte stehen vor der Entscheidung, ob sie notwendige Investitionen in ihren Betrieb tätigen sollen. Unterstützung verspricht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit dem „Gaststättenmodernisierungsprogramm“.

Das Förderprogramm soll die Finanzkraft der Gaststätten bei Modernisierungsmaßnahmen stärken und zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bayerns beitragen. Die für den bayerischen Tourismus symbolische Wirtshauskultur soll hierdurch möglichst flächendeckend auch in der Zukunft erhalten bleiben.

Bewerben können sich sowohl Wirte, als auch Verpächter, die ein für jedermann zugängliches Gaststättengewerbe in Bayern betreiben. Weitere Voraussetzung: die Wirtshäuser befinden sich in Orten oder Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern. Gefördert werden unter anderem Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sowie General- und Teilsanierungen, welche mindestens 20.000 Euro kosten. Der Zuschuss des Freistaates kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Eine elektronische Antragstellung ist ab dem 6. August 2019, 10.00 Uhr möglich. Nachdem der Andrang bei der ersten Bewerbungsphase sehr groß war, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Unterlagen und Angaben bereit zu halten.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm, den geltenden Richtlinien sowie Kontakte zu den Ansprechpartnern im Ministerium finden Betriebe im Landkreis Pfaffenhofen auf der Webseite des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS): www.kus-pfaffenhofen.de