Geflügelpest – Stallpflicht im Bereich Münchsmünster aufgehoben

04. April 2023: Seit dem 2. März 2023 galt eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände im östlichen Gemeindegebiet Münchsmünster. Diese Maßnahme hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mit Wirkung vom 4. April aufgehoben.

Aufgrund eines Geflügelpestausbruchs im Landkreis Kelheim hatte das Veterinäramt eine Überwachungszone in den Ortsteilen Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel, Münchsmünster und Niedermühle eingerichtet. Seitdem ist im Rahmen der durchgeführten amtlichen Untersuchungen der Geflügelbetriebe in der Schutz- und Überwachungszone kein weiterer Krankheitsfall in einem Hausgeflügelbestand festgestellt worden. Es könne davon ausgegangen werden, so die Begründung in der vom Landratsamt erlassenen Allgemeinverfügung, dass keine weitere Verbreitung der Tierseuche durch den Ausbruch im betroffenen Betrieb stattgefunden hat. Der Ausbruch der Geflügelpest im Ausbruchsbestand im Landkreis Kelheim könne als getilgt betrachtet werden.